IHK-Zertifikatslehrgang
Diätverpflegungshelfer/-in (IHK)
An Mitarbeiter aus Krankenhäusern und Altenheimen werden heute spezielle Anforderungen im Bereich der Ernährung gestellt. Der Bedarf an diätetisch zubereiteten Mahlzeiten wird dort immer größer. In diesem Seminar werden den Teilnehmern wichtige Grundkenntnisse zu ernährungsabhängigen Erkrankungen und Sonderkostformen vermittelt.
Inhalte:
- Einführung in die Ernährungslehre
- Nahrung und Verdauung
- Fettstoffwechselstörungen
- Diabetes mellitus
- Adipositas
- Gastroenterologische Basiskost
- Erkrankungen des Pankreas
- Natriumarme Ernährung
- Erkrankungen der Niere
- Eiweißarme Kostformen
- Erkrankungen bei erhöhten Harnsäurewerten
Termin:
08. – 18.10.2012
09.00 bis 16.30 Uhr
Dozent:
Dorothea Seis
Diplom-Oecotrophologin
Ester Pauly
Diätassistentin (EB/DGE)
Kosten:
980,00 €, (VKK 890,00 €)
Unterichtseinheiten (á 45 Min.):
72
Mit bestandenem Abschlusstest erhalten die Teilnehmer das IHK-Zertifikat Diätverpflegungshelfer/-in.
Diätverpflegungshelfer sind in der Lage, Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und der entsprechenden Diättherapie zu erkennen.
Aufgrund der absolvierten Seminarstunden (70 Ustd.) ist der Arbeitsbereich in der Assistenz von Ernährungsfachkräften (Diätköchen, Diätassistenten, Dipl. Oecotrophologen) zu sehen.
BITTE SENDEN SIE DAS ANMELDEFORMULAR · POST, FAX oder E-MAIL · AN:
Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen e.V.
Frau Andrea Mager, Geschäftsstelle · Limesstraße 5 · 65510 Hünstetten-Görsroth
Telefon 0 61 26/98 82 50 · Telefax 0 61 26/98 82 56 · E-Mail info(a)vkk-ev.de
- Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des Gastronomischen Bildungszentrums muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
- Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die nach diesem Termin zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
- Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens vor Beginn des Lehrgangs, fällig. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.
- Das Gastronomische Bildungszentrum kann bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen absagen. Es ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren, für die keine Leistung erbracht wurden, zu erstatten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt.
- Eine Haftung für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge ist ausgeschlossen.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.





