Fachinformationen
EU-Zulassung Großküchen
Das aktuell geltende europäische Lebensmittelrecht (Rechtsgrundlage VO (EG)852-854/2004) hat eine besondere Bedeutung für die Großküchen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- oder verarbeiten und die daraus resultierenden Produkte weiteren Einrichtungen zur Verfügung stellen. Ausgenommen sind die Großküchen, die maximal ein Drittel der Herstellungsmenge an Lebensmitteln tierischen Ursprungs an externe Kunden (Krankenhäuser, Altenheime etc.) liefern, die in einem Radius von nicht mehr als 100 Kilometer Entfernung angesiedelt sind.
Die Zulassung muss bis 31. Dezember 2009 erfolgt sein. Nähere Angaben über die Antragstellung erteilt die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Der VKK wird sich im Rahmen seiner diesjährigen Regionalseminare auch mit diesem Themenkomplex befassen.
