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Verband der Küchenleiter/Innen
In Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen e.V.

Limesstrasse 5
65510 Hünstetten-Görsroth

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Menüplanung

Fachseminar für die Gemeinschaftsverpflegung mit Markus Biedermann

Die „Highlights“ des Tages sind für Heimbewohner die Mahlzeiten. Hier zeigt der engagierte Koch, wie wichtig ihm die Bewohner sind. Das Essen soll für Auge und Gaumen ein Genuss sein und muss bedürfnisgerecht zusammen gestellt werden. Die moderne Menüplanung zeichnet sich durch eine phantasievolle und harmonische Speisenfolge aus. Die Teilnehmer lernen wie kreative Gerichte entwickelt werden, so dass dadurch betagte Menschen wieder Lust auf das Essen
bekommen.

Inhalte:

  • Grundsätze der Menüplanung
  • Die täglichen Mahlzeiten
  • Regeln für die Tages-, Monats- und Jahresplanung
  • Grundsätze zur Vollwertkost
  • Checkliste für die Menüplanung
  • Einkauf und Lagerung
  • Erstellung eigener Menüpläne

Termin:
07. – 09.05.2012
09.00 bis 16.30 Uhr

Dozent:
Markus Biedermann
Eidg. Diplom-Küchenchef
Diplom Gerontologe

Kosten:
420,00 € , (VKK 390,00 €)

Unterrichtseinheiten (à 45 Min.):
24

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Frau Andrea Mager, Geschäftsstelle · Limesstraße 5 · 65510 Hünstetten-Görsroth
Telefon 0 61 26/98 82 50 · Telefax 0 61 26/98 82 56 · E-Mail info(a)vkk-ev.de

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des Gastronomischen Bildungszentrums muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
  2. Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die nach diesem Termin zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
  3. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens vor Beginn des Lehrgangs, fällig. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.
  4. Das Gastronomische Bildungszentrum kann bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen absagen. Es ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren, für die keine Leistung erbracht wurden, zu erstatten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt.
  5. Eine Haftung für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge ist ausgeschlossen.
  6. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  7. Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.
 

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