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Verband der Küchenleiter/Innen
In Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen e.V.

Limesstrasse 5
65510 Hünstetten-Görsroth

0049 (0) 61 26/98 82 50
0049 (0) 61 26/98 82 56
 

Social- Media für die Dienstleistungsbranche

Was bringen Facebook, Google und die eigene Webseite?

Das Internet ist zum Werbekanal Nummer Eins aufgestie­gen. Die Marketingausgaben im Netz haben in der Summe die für Fernsehen, Print und Radio überstiegen. Fraglich ist nun, wie man dieses mächtige Medium gewinnbringend für das eigene Unternehmen einsetzen kann. Hierbei spielt die Webseite eine zentrale Rolle. Im Verbund mit Social Media Plattformen wie Facebook und Twitter, können beachtliche Erfolge mit gezieltem Suchmaschinenmarketing erreicht werden.

Inhalte:

  • Einführung in Social-Media
  • Facebook und Twitter einfach erklärt
  • Erfolgreicher Aufbau einer Webseite
  • Die passende Plattform wählen
  • Auswirkung auf das Suchmaschinen-Ranking
  • Webseite und Social Media effizient verbinden

Termin:
25.06.2012 oder
24.09.2012 oder
20.11.2012
09.00 bis 16.30 Uhr

Dozent:
Timo Herborn
Dipl. Betriebswirt (FH)
Master of Science
in Informationmanagement

Kosten:
111,00 €

Extras:
Notebook mitbringen

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Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen e.V.
Frau Andrea Mager, Geschäftsstelle · Limesstraße 5 · 65510 Hünstetten-Görsroth
Telefon 0 61 26/98 82 50 · Telefax 0 61 26/98 82 56 · E-Mail info(a)vkk-ev.de

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des Gastronomischen Bildungszentrums muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
  2. Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die nach diesem Termin zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
  3. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens vor Beginn des Lehrgangs, fällig. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.
  4. Das Gastronomische Bildungszentrum kann bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen absagen. Es ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren, für die keine Leistung erbracht wurden, zu erstatten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt.
  5. Eine Haftung für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge ist ausgeschlossen.
  6. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  7. Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.
 

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