IHK-Zertifikatslehrgang zum Ernährungsbeauftragten (IHK)
- Verpflegung -
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen spielt die Versorgung der Diätpatienten eine immer größere Rolle. Oft wird die Umsetzung durch mangelhafte Kommunikation zwischen Stationen und Küche behindert. Fehler werden auf „beiden Seiten“ gemacht, könnten aber deutlich reduziert werden, wenn ein Ernährungsbeauftragter die zentrale Steuerung übernimmt. Dieser sollte über spezielles diätetisches Wissen verfügen und einen Einblick in das Thema Kommunikation und Konfliktmanagement haben.
Inhalte:
Krankheitslehre & Diätetik
- Ernährungsabhängige Erkrankungen
- Auffrischung diätetischer Grundlagen
- Spezielle Diättherapien, Sonderkostformen
- Diätetik im Wandel der Zeit
- „Immer auf dem neusten Stand“ - Anleitung zur Recherche
- Ernährung von Senioren
Interdisziplinäres Arbeiten
- Was ist ein Team?
- Möglichkeiten und Chancen des interdisziplinären Teams
- Definition von Leistungszielen
Kommunikationstraining
- Grundlagen der Gesprächsführung
- Störungen der Kommunikation
- Redeangst
- Körpersprache
- Konfliktlösungsstrategien
- Konfliktverständnis
- Potentielle Konfliktquellen
- Angemessenes Verhalten im Konfliktgespräch
- Konfliktlösungen
- Konfliktmoderation
Termin:
26.11. – 07.12.2012
09.00 bis 16.30 Uhr
Kosten:
1.200,00 €, (VKK 1.050,00 €)
Unterichtseinheiten (á 45 Min.):
80
BITTE SENDEN SIE DAS ANMELDEFORMULAR · POST, FAX oder E-MAIL · AN:
Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen e.V.
Frau Andrea Mager, Geschäftsstelle · Limesstraße 5 · 65510 Hünstetten-Görsroth
Telefon 0 61 26/98 82 50 · Telefax 0 61 26/98 82 56 · E-Mail info(a)vkk-ev.de
- Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des Gastronomischen Bildungszentrums muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
- Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die nach diesem Termin zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
- Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens vor Beginn des Lehrgangs, fällig. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.
- Das Gastronomische Bildungszentrum kann bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen absagen. Es ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren, für die keine Leistung erbracht wurden, zu erstatten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt.
- Eine Haftung für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge ist ausgeschlossen.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.





