Fachinformationen
Vom Feld bis auf den Tisch - Einheitliches Gesetz für Lebens- und Futtermittel
Mit dem LFGB wird das deutsche Lebensmittelrecht umgestaltet. Es ersetzt das bislang geltende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und wird zum Dachgesetz des deutschen Lebensmittelrechts.
Im September 2005 wurde im Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz verabschiedet, das für Futtermittel und Lebensmittel gleichermaßen gilt. Es wurde am 1. September im Bundesgesetzblatt (BGBI) , Jahrgang 2005, Teil 1 Nr. 55, vom 6. September 2005 veröffentlicht. Das heftig umstrittene "Gesetz zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts" wird das bislang geltende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ersetzen.
Mit dem neuen LFGB wird das deutsche Lebensmittelrecht entsprechend der seit dem 1. Januar 2005 gültigen EU-Basisverordnung 178/2002 umgestaltet und wird damit zum Dachgesetz des deutschen Lebensmittelrechts. Gestrichen wurde u.a. der von der Regierungskoalition eingebrachte elfte Abschnitt zur Verbraucherinformation. Der Reglung sah vor, dass jeder Bürger und jede Institution Zugang zu Behördeninformationen erhalten soll, auch wenn noch keine akute gesundheitliche Gefahr besteht.
Ganzheitliche Regelung entlang der Lebensmittelkette
Die EU-Basisverordnung und das LFGB verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz nach dem Prinzip: "from farm to fork". (vom Bauernhof bis auf die Gabel) Es kontrolliert den Umgang mit Lebensmitteln, von der Produktion, über den Vertrieb bis hin zum Konsumenten. Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit auf allen Produktionsstufen zu sicherzustellen. Im Zuge der EU-Basisverordnung wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eingerichtet, während das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin nationale Interessen gemäß der Europäischen Regelung vertritt. Damit gilt erstmalig eine Europa weit einheitliche Definition für den Begriff: "Lebensmittel".
