Fachinformationen

Für welche Bewohner sind Trinknahrungen verordnungsfähig?

Der Einsatz von Trinknahrungen bei mangelernährten Senioren

Vielfältige alters- und krankheitsbedingte Faktoren können zu einer Verschlechterung des Ernährungszustandes im hohen Alter führen. Oftmals werden ältere Menschen schon mit einem reduzierten Körpergewicht in eine Altenpflegeeinrichtung aufgenommen. Die Verpflegung von Senioren stellt deshalb eine immer größere Herausforderung dar. Zur Unterstützung werden von der Industrie so genannte Trinknahrungen in verschiedenen Varianten angeboten. Doch hierzu tauchen immer wieder berechtigte Fragen auf:

  • Wann ist der Einsatz dieser Trinknahrungen sinnvoll?
  • Nach welchen Kriterien sollte die Auswahl der Präparate erfolgen?
  • Für welche Bewohner sind Trinknahrungen verordnungsfähig?

Auf diese Fragen soll der folgende Artikel Antworten geben.

Erster Schritt: Anreicherung der normalen Kost

Meist nehmen Hochaltrige nur kleine Portionen zu sich und essen insgesamt wenig. Bei vielen führen auch Störungen der Nahrungsaufnahme wie Kau- und Schluckbeschwerden, Appetitlosigkeit und psychische Probleme zu Einschränkungen beim Essen und Trinken. Bei diesen Bewohnern ist eine hohe Energie- und Nährstoffdichte der Nahrungsmittel besonders wichtig. Der erste Schritt bei Auftreten von Ernährungsproblemen sollte immer eine Anpassung der Kost an die individuellen Störungen und eine Anreicherung der normalen Kost mit hochkalorischen Speisen sein, z. B. mit Sahne, Butter, Pflanzenöle, Zucker, Honig (siehe auch Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation im letzten Abschnitt). Diese Maßnahmen sollten frühzeitig, begonnen werden, bevor es zu einem starken Gewichtsverlust kommt. Das Ziel ist, das Gewicht bzw. den Ernährungszustand möglichst zu erhalten.

Wann ist der Einsatz von Trinknahrungen sinnvoll?

Wenn der erste Schritt über die Anpassung und das Anreichern normaler Nahrung nicht zum gewünschten Erfolg führt und der Betroffene weiter an Gewicht abnimmt, ist der ergänzende Einsatz von Trink- und Zusatznahrungen (so genannten bilanzierten Diäten) eine sinnvolle Alternative. Der Vorteil von Trinknahrungen liegt darin, dass Betroffene, die nur wenig essen können oder wollen, durch ein geringeres Volumen ihren Nährstoffbedarf decken können. Die industriell hergestellten Trinknahrungen entsprechen hinsichtlich des Gehaltes an Protein, Kohlenhydraten, Fett, Vitaminen und Mineralstoffen den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und sind somit in der Regel auch zur ausschließlichen Ernährung geeignet. Eine bedarfsdeckende Zufuhr an Mikronährstoffen ist in der Regel bei Verabreichung von 1500 kcal einer Trinknahrung gesichert.

Indikation zum Einsatz von intensivierter Ernährungstherapie
  • Orale Nahrungsaufnahme nicht bedarfsdeckend
  • Unbeabsichtigten Gewichtsverlust
    • > 5% in 3 Monaten bzw.
    • > 10% in 6 Monaten
  • BMI-Wert < 18,5 kg/m2

Nach welchen Kriterien sollte die Auswahl der Präparate erfolgen?

Es steht eine vielfältige Palette an verschiedenen Produkten hinsichtlich Geschmack, Konsistenz und Nährstoffzusammensetzung zur Auswahl. Unterschiede bestehen bei den Trinknahrungen hinsichtlich der Energiedichte, des Ballaststoffgehalts und veränderter Eiweiß-, Kohlenhydrat- und Fettkomponente. Die Standardpräparate entsprechen weitgehend den Nährstoffrelationen von 15-20% Protein, 25-35% Fett und 45-55% Kohlenhydrate. Die Hauptnährstoffe liegen vor als hochwertiges natives Protein (überwiegend Milch- und Sojaprotein), Oligo- und Polysaccharide (Maltodextrin, Stärke) und pflanzliche Öle in Form von Triglyzeriden mit langkettigen Fettsäuren (Raps-, Sonnenblumen- und Sojaöl). Trinknahrungen werden angeboten als isokalorische 1 kcal/ml und hochkalorische Produkte (bis zu 2,0 kcal/ml). Die hochkalorischen Varianten eignen sich für Bewohner, die nur sehr geringe Mengen an oraler Kost zu sich nehmen können und gleichzeitig einen hohen Energiebedarf haben. Ballaststoffhaltige Trinknahrungen sollten insbesondere Einsatz finden bei Bewohnern mit Verdauungsproblemen (Verstopfung). Zusatznahrungen mit erhöhtem Eiweißgehalt werden angeboten für Bewohner mit chronischen Wundheilungsstörungen, Dekubitus und ausgeprägter Mangelernährung. Spezielle Nahrungen stehen für Patienten mit Stoffwechselstörungen, z. B. Diabetes mellitus, zur Verfügung. Bei chronischen Durchfällen und Resorptionsstörungen sind so genannte Oligopeptiddiäten sinnvoll. Die Nährstoffe dieser Nahrungen sind so weit aufgespalten, dass sie ohne weitere Verdauungsschritte unmittelbar im Darm resorbiert werden können.

Für welche Bewohner sind Trinknahrungen verordnungsfähig?

Gemäß der Arzneimittelrichtlinien in der Fassung vom 25. August 2005 heißt es hierzu:

"Enterale Ernährung ist bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen."

Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit ist, dass im Vorfeld folgende geeignete Maßnahmen durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt geprüft und ggf. veranlasst wurden:

  1. Bei unzureichender Energiezufuhr Nahrungsangebot erweitern, Speisen/Getränke kalorisch anreichern.
  2. Restriktive Diäten überprüfen.
  3. Hilfen bei Schluckstörungen geben: Lagerung, Verordnung von Heilmitteln (Logopädie, Ergotherapie), angemessene Konsistenz der Nahrung.
  4. Nebenwirkungen von Medikamenten prüfen, z. B. Einfluss auf Appetit und Ernährungszustand.
  5. Geeignete pflegerische Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Trinkmenge zu ergreifen.
  6. Kaustörungen beheben durch Mundpflege, notwendige Zahnbehandlungen oder -sanierungen und - soweit erforderlich - funktionsfähige Zahnprothesen.
  7. Motorische Probleme beim Zerkleinern der Nahrung beheben, z. B. durch Esstraining und Einsatz geeigneten Bestecks.
  8. Bei beeinträchtigter geistiger und psychischer Gesundheit besondere Zuwendung beim Essen mit Aufforderung zum Essen sowie geduldiges Anreichen der Nahrung.
  9. Soziale Maßnahmen einleiten: Beratungen, Besuchsdienste, Einkaufsunterstützung, Essen auf Rädern.

Dr. Angela Jordan

Quellen/Weiterführende Literatur:
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin: Leitlinie Enterale Ernährung, www.dgem.de
  • Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien/AMR), www.bmg.bund.de