Fachinformationen
Funktionelle Lebensmittel
Sind funktionelle Lebensmittel tatsächlich in der Ernährung unverzichtbar, oder verbirgt sich dahinter ein Schlagwort, damit bestimmte Produkte im Markt bessere Verkaufszahlen erzielen.
Für Lebensmittel, die über ihre Ernährungsfunktion hinaus gesundheitlich bedeutsame, physiologische Parameter beim Verbraucher langfristig und gezielt beeinflussen sollen, wird zunehmend der Begriff "funktionelle Lebensmittel" verwendet. "Funktionelle Lebensmittel" sind keine Nährstoffkonzentrate wie Nahrungsergänzungsmittel, sondern gelangen in den typischen Nahrungsmittelformen in den Handel. Als Synonyme für "funktionelle Lebensmittel" werden manchmal Begriffe wie "Designer-Lebensmittel" und "Nutraceuticals" benutzt.
Der Begriff "funktionelle" Lebensmittel ist rechtlich nicht definiert. Deshalb können sie sowohl als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, wie z.B. probiotischer Joghurt, als auch als auch als diätetisches Lebensmittel, wie z.B. die mit Pflanzensterinen angereicherte Margarine, auf dem deutschen Markt angetroffen werden.
"Funktionelle" Lebensmittel", die neuartigen Lebensmitteln im Sinne der Novel-Foods-Verordnung entsprechen, bzw. neuartige Zutaten enthalten, sind grundsätzlich nicht frei verkehrsfähig, sondern müssen ein europäisches Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Auslobung (Werbung) "funktioneller Lebensmittel" ist für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs im LMBG sowie in den Verordnungen über die Lebensmittelkennzeichnung geregelt. Für diätetische Lebensmittel gelten die Bestimmungen der Diät-Verordnung. Aufgrund der Verbote der irreführenden (§ 17 LMBG) und der Gesundheit bezogenen (§ 18 LMBG) Werbung können mit der Auslobung "funktioneller Lebensmittel" Probleme entstehen. Da eine gesetzliche Regelung "funktioneller Lebensmittel" als rechtlich definierter Gruppe in der Europäischen Union derzeit nicht geplant ist, muss die Zulässigkeit Funktion bezogener Werbeaussagen im Rahmen der europäischen Etikettierungsrichtlinie neu geregelt werden.
Quelle: BfR
