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MDK-Prüfrichtlinie für die Hauswirtschaft – praktische Aspekte zu ausgewählten Fragen

Seit 01. Januar 2006 werden durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) neue Erhebungsbögen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 112 und 114 SGB XI in der stationären Altenhilfe eingesetzt. Eine der wesentlichen Neuerungen der MDK-Prüfrichtlinien betrifft den Bereich Hauswirtschaft. So wird unter anderem ein geeignetes schriftliches Konzept zur hauswirtschaftlichen Versorgung gefordert, in dem Aussagen zur Verpflegung, Hausreinigung, zum Wäscheservice, zur Kooperation mit anderen Diensten sowie zur personellen Ausstattung enthalten sein müssen. Durch die Änderung der Prüfrichtlinien ist das Thema Verpflegungsqualität sehr stark in den Fokus gerückt worden. Zunehmend setzt sich seither auch der Bereich der Hauswirtschaft mit den Prüfrichtlinien des MDK auseinander. Dies ist sehr wünschenswert, denn der Erhebungsbogen eignet sich auch als Instrument zur Eigenüberprüfung und zur kritischen Auseinandersetzung mit der erbrachten Qualität.

Einige Kriterien in der Überprüfung der Verpflegungsqualität rufen in der Umsetzung von der Theorie in die Praxis jedoch immer wieder Fragen und Unsicherheiten hervor. Auf diese wollen wir im Folgenden etwas genauer eingehen. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch die vom MDS (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen) verfasste Grundsatzstellungnahme zur „Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen“. Diese gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der medizinisch-pflegewissenschaftlichen Kenntnisse.

Der Abstand zwischen der zuletzt für alle Bewohner angebotenen Mahlzeit am Abend und der ersten Mahlzeit am Morgen beträgt weniger als 12 Stunden bzw. weniger als 10 Stunden bei Bewohnern mit Diabetes mellitus und gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen.

In diesem Punkt wird das Augenmerk auf eine flexiblere Mahlzeitengestaltung und ein regelmäßiges Angebot von Zwischenmahlzeiten (auch Spätmahlzeit) gerichtet. Werden Mahlzeiten nur zu einem bestimmten Zeitpunkt angeboten und ist das Angebot an Zwischenmahlzeiten zu gering, kann der Zeitraum zwischen den Mahlzeiten (insbesondere zwischen Abendessen und Frühstück) zu groß sein. Hingegen umfasst diese Forderung nicht, dass der Bewohner in seiner Nachtruhe gestört wird, um eine geplante Spätmahlzeit zu reichen. Ist bei einem Bewohner eine Nacht- bzw. Spätmahlzeit geplant und er schläft bereits, kann dies in der Pflegedokumentation vermerkt werden.

Es sollten mindestens drei Haupt- und zwei Zwischenmahlzeiten angeboten werden. Außerdem werden flexible Essenszeiten gefordert mit einem Zeitfenster von ca. 2 Stunden pro Mahlzeit, um den individuellen Gewohnheiten der Bewohner gerecht zu werden.

Beispiel:

  • Frühstück 7:00 bis 10:00 Uhr
  • Zwischenmahlzeiten ab 9:00 bis 11:30 Uhr
  • Mittagessen ab 12:00 bis 14:00 Uhr
  • Vesper ab 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Abendessen ab 18:00 bis 20:00 Uhr
  • Spütmahlzeit ab 20:30 Uhr
Für welche Bewohner sollten Trinkprotokolle angelegt werden und wie wird die Flüssigkeitszufuhr berechnet?

Das Führen von Trinkprotokollen ist immer dann notwendig, wenn bei einem Bewohner ein konkretes Risiko besteht. Hierzu gehören beispielsweise nicht kommunikationsfähige Bewohner nach einem Schlaganfall. Aber auch bei Bewohnern, deren tatsächliche Flüssigkeitsaufnahme nicht erkennbar bzw. bekannt ist (z. B. Neuaufnahmen), sollte ein Trinkprotokoll geführt werden. Zur Auswertung der Trinkprotokolle ist es notwendig im Vorfeld zu bestimmen, wie hoch der Flüssigkeitsbedarf des Bewohners ist.
Die in der Grundsatzstellungnahme des MDS favorisierte Berechnungsformel zur Bestimmung des Flüssigkeitsbedarfs lautet:

Berechnungsformel zur Bestimmung des Flüssigkeitsbedarfs:

100 ml je kg für die ersten 10 kg Körpergewicht
+ 50 ml je kg für die zweiten 10 kg Körpergewicht
+ 15 ml je kg für jedes weitere kg Körpergewicht
= Gesamtflüssigkeitsbedarf
Gesamtflüssigkeitsbedarf
- 0,33 ml je zugeführter kcal
= Trinkflüssigkeitsmenge

Bei der Berechnung des Flüssigkeitsbedarfs nach oben genannter Formel ist zu beachten, dass sich daraus der Gesamtflüssigkeitsbedarf pro Tag ergibt. Zur Berechnung der Trinkflüssigkeitsmenge muss der Flüssigkeitsanteil aus der Nahrung abgezogen werden. Dieser beträgt je zugeführter kcal ca. 0,33 ml Flüssigkeit (siehe unterer Teil der Berechnung).

Als grober Orientierungsrahmen gilt für ältere Menschen über 65 Jahre die Empfehlung (gemäß der Deutschen Gesellschaft für Ernährung) täglich ungefähr 2,3 Liter Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Etwa ein Drittel der zugeführten Flüssigkeit stammt aus festen Speisen. Der größte Teil, ca. 1,5 Liter, muss über Getränke zugeführt werden.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob aufgrund vorliegender Erkrankungen, des Allgemeinzustandes oder Umgebungsfaktoren, Anpassungen der Flüssigkeitszufuhr vorzunehmen sind:

Erhöhter Flüssigkeitsbedarf, z. B. bei Verminderter Flüssigkeitsbedarf, z. B. bei
  • sehr heißes Klima (Schweiß)
  • körperlicher Anstrengung, Sport, große Unruhe, Laufdrang
  • Erkrankungen mit Fieber, Erbrechen oder Durchfall
  • Niereninsuffizienz
  • Herzinsuffizienz
-> Flüssigkeitszufuhr gemäß ärztlicher Anordnung

Zeigt das Trinkprotokoll wiederholt, dass der tägliche Flüssigkeitsbedarf des Bewohners nicht gedeckt wird, sollte ein Trinkplan erstellt werden.

Tagestrinkplan (Beispiel):
Vor dem Frühstück 1 großes Glas Wasser (200 ml)
Zum Frühstück 1-2 Tassen Kaffee oder Tee (150 – 300 ml)
Zwischendurch 1 großes Glas Wasser (200 ml)
Vor dem Mittagessen 1 großes Glas Wasser (200 ml)
Zwischendurch 1 Tasse Kaffee oder Tee (150 ml)
Vor dem Abendessen 1 großes Glas Wasser (200 ml)
Zum Abendessen 2 Tassen Früchte-/Kräutertee (300 ml)
Vor dem Schlafengehen 2 Tassen Früchte-/Kräutertee (300 ml)
Für welche Bewohner muss der individuelle Kalorienbedarf berechnet werden und wann sollte ein Essprotokoll bzw. Speisenrücklaufdokumentation geführt werden?

Bei den Bewohnern sollten regelmäßig Überprüfungen des Ernährungszustandes stattfinden (Bestimmung von Gewicht, Gewichtsverlauf, Body Mass Index, Mini Nutritional Assessment). Wird bei einem Bewohner festgestellt, dass er in einem reduzierten Ernährungszustand ist bzw. Ernährungsrisiken aufweist, ist es notwendig für diesen Bewohner den individuellen Kalorienbedarf zu ermitteln und festzulegen. Darüber hinaus ist zu definieren, welche Maßnahmen im Bereich der Ernährung ergriffen werden müssen, um bei den Ernährungsproblemen Abhilfe zu schaffen. Diese Aufgaben fallen primär in den Bereich der Pflege.

Berechnung des Energiebedarfs von älteren Personen (>65 Jahre):

  • Männer: (0,0491 x KG + 2,46) x 239 x Aktivitätsfaktor*
  • Frauen: (0,0377 x KG + 2,75) x 239 x Aktivitätsfaktor*

*Aktivitätsfaktor beträgt bei: vollständiger Immobilität 1,2; leichter Aktivität 1,5; mittlerer Aktivität 1,75; schwerer Aktivität 2,0.

Die Hauswirtschaft bzw. die Küche ist dafür verantwortlich, ein entsprechendes Angebot an Speisen und Getränken zur Verfügung zu stellen, um den individuellen Bedürfnissen des Bewohners gerecht zu werden. Zur Kontrolle sollte ein Essprotokoll bzw. Speisenrücklaufdokumentation geführt werden. Dies kann sowohl in den Aufgabenbereich der Pflege als auch der Hauswirtschaft fallen. Auf der Basis der Zielfestlegung und der Protokolle ist ein Soll-/Ist-Vergleich zu führen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Wichtig ist eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch zwischen den Bereichen Küche und Pflege, damit eine bedarfsgerechte Versorgung der Bewohner stattfinden kann.

Dr. Angela Jordan

Quellen:
  • Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDS): Grundsatzstellungnahme Ernährung und Flüssigkeitsversorgung im Alter www.mds-ev.de
  • Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDS): Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege www.mds-ev.de
  • Rationelle Hauswirtschaft (RHW): Das MDK-Prüfkonzept – was ist wichtig? Ausgabe 2/2006
  • Rationelle Hauswirtschaft (RHW): Verpflegungsqualität: nachvollziehbar und systematisch. Ausgabe 2/2006