Fachinformationen

Sachbezugswerte für 2010

Der Essenszuschuss vom Arbeitgeber fällt 2010 großzügiger aus als in den Jahren zuvor. Allerdings müssen Beschäftigte den Lohnvorteil versteuern und Sozialabgaben leisten. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Verpflegung seiner Mitarbeiter, so ist der Finanzbonus als gelt werter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die so genannten Sachbezüge bestehen z.B. aus Zuschüssen zu einzelnen Mahlzeiten oder aus einem Gesamtbetrag für Vollverpflegung.
Werden unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten abgegeben, so sind einheitlich pro Mahlzeit:

Mittag- oder Abendessen € 2,80

Beim Frühstück sind es € 1,57

steuertechnisch anzusetzen.

Ohne Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers fallen darauf 25% Pauschalsteuern an. Zahlt der Mitarbeiter zu den verbilligten Mahlzeiten einen Eigenbetrag, vermindert diese Zahlung den Sachbezug und damit die Abgabepflicht. Bei Zahlung in Höhe des vollen Sachbezugswertes durch den Arbeitnehmer entfallen Steuern und Sozialabgaben komplett. Für das Jahr 2010 gelten folgende Monatsbeträge:

Frühstück € 47,--

Mittagessen € 84,--

Abendessen € 84,--

Vollverpflegung € 215,--