Fachinformationen
Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber haben Mitte September 2005 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet.
Zum 01. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in weiten Bereichen an die Stelle des BAT und anderer Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Und soll insgesamt den Ansprüchen an ein modernes, leistungsgerechtes, flexibles und einheitliches Tarifrecht für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gerecht werden. Zu den wesentlichen Reforminhalten zählen, Vereinfachung, Deregulierung und Transparenz, Abschaffung eines leistungsfernen Bezahlsystems (keine Lebensaltersstufen oder Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr), Einführung zusätzlicher variabler Entgeltbestandteile ab 2007, flexiblere Arbeitszeitregelungen und vieles mehr. Allerdings sind hierbei die Überleitungsregelungen in das neue Tarifrecht (TVÜ) und die Frage des Geltungsbereiches, insbesondere bei nicht Tarif gebundenen Arbeitnehmern zu beachten. Auch weisen nicht wenige Tarif ungebundene Arbeitgeber durch individual-arbeitsrechtliche Bezugnahmeklausel auf Tarifwerke oder Teile derselben hin. Dies bedeutet also in der Praxis, dass der TVöD zwar ein flexibleres Tarifrecht schafft, die Anwendung jedoch bei den nicht Tarif gebundenen Arbeitgebern und Beschäftigten anhand der Arbeitsverträge zu prüfen ist. Ohne Bezugnahmeklausel und ohne Änderungsvertrag gilt dass bisher Vereinbarte weitere.
