Kurzzeitseminare Ernährung und Diätik
Lebensmittelunverträglichkeiten
Eine Lebensmittelallergie, oder vielmehr eine Unverträglichkeit, kann für viele Betroffene mit erheblichen Veränderungen der Essgewohnheiten verbunden sein. Besonders gravierend fallen diese Einschnitte aus, wenn dem Patienten „Pauschaltherapien“ angeboten werden. Die Folge ist, dass oftmals grundlos auf zahlreiche Lebensmittel verzichtet wird, was wiederum eine Mangelernährung begünstigt. Für Mitarbeiter aus der GV ist es wichtig zu wissen, welche Lebensmittel bei welchen Unverträglichkeiten berücksichtigt werden müssen und wie Mangelerscheinungen vorgebeugt werden kann. Dieses Seminar leistet einen Beitrag, um zukünftig mehr Sicherheit im Umgang mit Personen mit Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten zu bekommen.
Inhalte:
- Einteilung von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten
- Überblick der häufigsten Lebensmittelallergien
- Kreuzallergien
- Pseudoallergische Reaktionen
- Enzymdefekte
- Mögliche Mangelerscheinungen
- Diätetische Maßnahmen
- Ernährung bei Laktoseintoleranz und einheimischer Sprue
Termin:
17.11.2010
von 10.00 bis 16.00 Uhr
Dozent:
Dorothea Seis
Dipl. Oecotrophologin
Kosten:
120,00 € (VKK 100,00 €)
Inkl. Mittagessen und Kaffeepausen
Teilnehmerzahl:
max. 18
Unterrichtseinheiten (à 45 Min.):
6
Veranstaltungsort:
GBZ Koblenz
Hohenfelder Straße 12
56068 Koblenz
ANMELDUNG
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Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen e.V.
Frau Andrea Mager, Geschäftsführerin · Limesstraße 5 · 65510 Hünstetten-Görsroth
Telefon 0 61 26/98 82 50 · Telefax 0 61 26/98 82 56 · E-Mail info@vkk-ev.de
1. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des Gastronomischen Bildungszentrums muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
2. Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die nach diesem Termin zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
3. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens vor Beginn des Lehrgangs, fällig. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.
4. Das Gastronomische Bildungszentrum kann bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen absagen. Es ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren, für die keine Leistung erbracht wurden, zu erstatten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt.
5. Eine Haftung für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge ist ausgeschlossen.
6. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
7. Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.
