Kurzzeitseminare Arbeiten in der Pflegeeinrichtung
Workshop – Genießen im Seniorenheim –
Planung und Durchführung von Erlebnisveranstaltungen für Senioren
In diesem Workshop entwickeln die Teilnehmer zahlreiche Ideen, um zukünftig das Thema Essen und Trinken im eigenen Betrieb wieder neu in den Fokus zu stellen. Für Bewohner in Senioreneinrichtungen sind die täglichen Mahlzeiten oft ein Lebensmittelpunkt. Der Speiseraum kann Kommunikationsplatz und Wohlfühloase sein, wenn ambitionierte Mitarbeiter die tägliche Arbeit nicht zur Routine werden lassen. Im Rahmen dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmer Möglichkeiten und Grenzen der Eventplanung kennen; es werden kreative Angebote entwickelt und systematisch organisatorische Arbeitsschritte trainiert.
Inhalte:
- Zieldefinition
- Analyse der Bewohner
- Arbeiten mit Checklisten
- Kostenkalkulation
- Küche & Pflege als Team
- Ressourcen der Bewohner
- Umgang mit gesetzlichen Bestimmungen
Termin:
03.11.2010
von 9.00 bis 16.30 Uhr
Dozent:
Thomas Elzer
Heimkoch (IHK), Diätkoch (IHK)
Kosten:
130,00 € (VKK 119,00 €)
Inkl. Mittagessen und Kaffeepausen
Teilnehmerzahl:
max. 16
Unterrichtseinheiten (à 45 Min.):
8
Veranstaltungsort:
GBZ Koblenz
Hohenfelder Straße 12
56068 Koblenz
ANMELDUNG
BITTE SENDEN SIE DAS ANMELDEFORMULAR · POST, FAX oder E-MAIL · AN:
Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen e.V.
Frau Andrea Mager, Geschäftsführerin · Limesstraße 5 · 65510 Hünstetten-Görsroth
Telefon 0 61 26/98 82 50 · Telefax 0 61 26/98 82 56 · E-Mail info@vkk-ev.de
1. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des Gastronomischen Bildungszentrums muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
2. Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die nach diesem Termin zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
3. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens vor Beginn des Lehrgangs, fällig. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.
4. Das Gastronomische Bildungszentrum kann bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen absagen. Es ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren, für die keine Leistung erbracht wurden, zu erstatten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt.
5. Eine Haftung für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge ist ausgeschlossen.
6. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
7. Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.
