Kurzzeitseminare Arbeiten in der Pflegeeinrichtung

Ernährung geriatrischer Patienten

Essen & Trinken bei Demenz

Gedächtnisstörungen, Veränderungen im Verhalten und der Persönlichkeit führen bei Menschen mit Demenz häufig auch zu Problemen beim Ess- und Trinkverhalten. Sie leiden unter Appetitmangel, Kau- und Schluckbeschwerden sowie fehlendem Durstgefühl. Neben theoretischen Grundlagen zum Thema Demenz bekommen die Teilnehmer auch einen Überblick zu den grundsätzlichen Anforderungen an Essen & Trinken in der Geriatrie. Die Zahl an geriatrischen Patienten in Pflegeheimen wird zukünftig weiter drastisch ansteigen. Dies ist im demographischen Wandel begründet und hängt auch mit der zunehmenden Lebenserwartung von Senioren zusammen. Einen Wettbewerbsvorteil haben alle Einrichtungen, die rechtzeitig entsprechende Verpflegungskonzepte entwickeln und umsetzen.

Inhalte:

  • Krankheitsbild: Demenz
  • Therapiemöglichkeiten
  • Flüssigkeitsbedarf
  • Appetitförderung
  • Umgang mit Nahrungsverweigerung
  • Stimulation der Sinne
  • Ess- und Tischkultur
  • Umgang mit gesetzlichen Bestimmungen
  • Dokumentation
  • Sondenernährung

Termin:

02.11.2010
von 9.00 bis 16.30 Uhr

Dozent:

Ester Pauly
Diätassistentin, EB (DGE)

Kosten:

120,00 € (VKK 100,00 €)
Inkl. Mittagessen und Kaffeepausen

Teilnehmerzahl:

max. 14

Unterrichtseinheiten (à 45 Min.):

8

Veranstaltungsort:

GBZ Koblenz
Hohenfelder Straße 12
56068 Koblenz

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Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen e.V.
Frau Andrea Mager, Geschäftsführerin · Limesstraße 5 · 65510 Hünstetten-Görsroth
Telefon 0 61 26/98 82 50 · Telefax 0 61 26/98 82 56 · E-Mail info@vkk-ev.de

1. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des Gastronomischen Bildungszentrums muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
2. Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die nach diesem Termin zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
3. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens vor Beginn des Lehrgangs, fällig. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.
4. Das Gastronomische Bildungszentrum kann bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen absagen. Es ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren, für die keine Leistung erbracht wurden, zu erstatten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt.
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6. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
7. Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.