IHK-Zertifikatslehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QMB) im Lebensmittelbereich

An die Verantwortlichen aus Krankenhäusern, Seniorenheimen und Betrieben der Lebensmittelbranche werden im Rahmen der Zertifizierung hohe Anforderungen gestellt, die Umsetzung ist aber oft ein „Buch mit sieben Siegeln“. Qualitätsmanagement darf keine Theorie bleiben. Lernen Sie rechtliche Grundlagen kennen, Verfahrensanweisungen zu verstehen und Dokumentationen durchzuführen. Ziel der Weiterbildung zum QMB im Lebensmittelbereich ist es, ein spezifisches System für die eigene Abteilung im Unternehmen zu entwickeln und die Mitarbeiter zielgerichtet einzubeziehen. Sie trainieren außerdem den Umgang mit Behörden in Krisensituationen und lernen behördliche Beanstandungen fachlich richtig einzuschätzen. Ihnen bieten wir das „Know-how“ die DIN 9001 in Ihrem Unternehmen umzusetzen und vermitteln darüber hinaus die dafür notwendigen EDVKenntnisse.

Inhalte:

IT-Anwendung für Warenwirtschaft

  • Allgemeine Einführung in den Aufbau eines ITNetzwerks
  • IT-Systeme für die Unterstützung in der Berufspraxis
  • Übersicht zur allgemeinen Office/ Bürosoftware
  • Einführung und Arbeiten mit MS-Word- Excel
  • Branchenspezifische Software
  • Zukünftige Trends aus dem IT-Bereich

Lebensmittelrecht

  • Hygienevorgaben mit den Änderungen von 2005/2006, Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Gentechnik
  • Allergiekennzeichnung
  • Diätverordnung

Qualitätsmanagement

  • Aufbau und Inhalte
  • Erstellung von Dokumenten
  • Vorgaben zur Zertifizierung
  • Zusammenhänge zwischen verschíedenen Systemen (KTQ)
  • QM Verfahrensanweisungen
  • Hinweise und Übungen zur Zertifizierung
  • Übung zur sensorischen Prüfung zu Qualitätsabweichungen

Auditmanagement

  • Einführung in Audits
  • Abweichungsberichte und Korrekturmaßnahmen
  • QM-Handbuchprüfung
  • Kommunikationstraining

Krisenmanagement

  • Rechtliche Grundlagen
  • Umgang mit Krisensituationen
  • Kundenverhalten in Krisen
  • Krisenhandbuch

Termin:

5 Module á 3 Tage

20. - 22. 11. 2009
18. - 20. 12. 2009
15. - 17. 01. 2010
19. - 21. 02. 2010
13. - 15. 03. 2010

jeweils von 09.00 bis 16.30 Uhr

Prüfung:

Die Prüfung findet im Laufe der
Veranstaltung statt.

Dozent:

Cathrin Schulz
Sachverständige für Lebensmittel
Stefan Tannenberg
Sachverständiger für Lebensmittel
Staatl. gepr. Betriebswirt
Torsten Wagner
Ext. Betr. Datenschutzbeauftragter

Kosten:

1.800,00 €
(VKK 1.700,00 €)
inkl. Kaffeepausen

Veranstaltungsort:

GBZ Koblenz
Hohenfelder Straße 12
56068 Koblenz

ANMELDUNG

Kontaktdaten

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VKK-Mitgliedschaft

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Sonstiges

Falls Sie Anmerkungen zum Seminar haben, z.B. mehrere Teilnehmer, geben Sie diese bitte in das folgende Kommentarfeld ein. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Weiteres Vorgehen

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BITTE SENDEN SIE DAS ANMELDEFORMULAR · POST, FAX oder E-MAIL · AN:

Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen e.V.
Frau Andrea Mager, Geschäftsführerin · Limesstraße 5 · 65510 Hünstetten-Görsroth
Telefon 0 61 26/98 82 50 · Telefax 0 61 26/98 82 56 · E-Mail info@vkk-ev.de

1. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen des Gastronomischen Bildungszentrums muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
2. Der Teilnehmer kann bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung ohne Entstehung von Kosten vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer, die nach diesem Termin zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
3. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens vor Beginn des Lehrgangs, fällig. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.
4. Das Gastronomische Bildungszentrum kann bei Vorliegen von höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen absagen. Es ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren, für die keine Leistung erbracht wurden, zu erstatten. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt.
5. Eine Haftung für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge ist ausgeschlossen.
6. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
7. Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.