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Am 12.08.2022 von Emil Löxkes
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist durch das Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG) für die Durchführung der Verfahren zuständig, die nach der VO (EU) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 für die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln vorgesehen sind.
Ziele des Qualitätskennzeichens "garantiert traditionelle Spezialitäten"
Ziele der EU-Spezialitätenverordnung sind:
Ziel dieser Verordnung ist somit kein quantitativer Wettbewerb, sondern vielmehr ein internationaler Qualitätswettbewerb.