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Garantiert traditionelle Spezialitäten

Am 12.08.2022 von Emil Löxkes

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist durch das Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG) für die Durchführung der Verfahren zuständig, die nach der VO (EU) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 für die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln vorgesehen sind.

Ziele des Qualitätskennzeichens "garantiert traditionelle Spezialitäten"

Ziele der EU-Spezialitätenverordnung sind:

  • die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltig zu unterstützen,
  • Qualität von Lebensmitteln dauerhaft zu gewährleisten,
  • Missbrauch und Nachahmung von Produktbezeichnungen zu unterbinden sowie
  • den Verbrauchern eine Orientierungshilfe zu geben, die sie vor Irreführung schützt.

Ziel dieser Verordnung ist somit kein quantitativer Wettbewerb, sondern vielmehr ein internationaler Qualitätswettbewerb.

https://www.ble.de/DE/Themen/E...