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Auch Dinkel kann Allergien auslösen - Wissenstand der Bevölkerung zu Dinkel als Weizenart ist niedrig

Am 14.02.2023 von Emil Löxkes

Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die vierzehn häufigsten Auslöser von Allergien und
Unverträglichkeiten stets im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein. Darunter fallen unter anderem glutenhaltige Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. Dinkel ist eine Weizenart und muss laut Lebensmittelinformations-Verordnung namentlich mit „Weizen“ gekennzeichnet werden. Es reicht nicht aus, im Zutatenverzeichnis nur Dinkel anzugeben.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Relevanz der Kennzeichnung von Dinkel als Weizenart im Zutatenverzeichnis im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung bewertet. Dabei stellte sich die Frage, ob handelsüblicher Dinkel die gleiche Allergenität wie handelsüblicher Weizen aufweist und wenn ja, ob dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusst ist. Des Weiteren stellte sich die Frage, ob bekannt ist, dass es sich bei Dinkel um eine Weizenart handelt.
Das BfR kommt zu dem Schluss, dass es bislang keine veröffentlichten, aussagekräftigen klinischen Daten gibt, die ein geringeres allergenes Potenzial von Dinkel gegenüber handelsüblichem Weizen belegen würden. Zudem besteht zwischen Dinkel und Weichweizen ein relativhoher Grad der Übereinstimmung in den potenziell allergieauslösenden Bestandteilen (Eiweiß-molekülen), weshalb eine ähnliche Allergenität zu erwarten ist.

Weiterlesen unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343...