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Bedingungen bei befristetem Arbeitsverhältnis

Am 27.06.2023 von Emil Löxkes

Bei dem Eingehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist es ratsam, die Rahmenbedingungen zu kennen. Denn Beschäftigte dürfen nur befristet beschäftigt werden, wenn sie neu eingestellt wurden. Darauf macht die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin aufmerksam. Ein Grund für eine Befristung kann zum Beispiel eine Elternzeitvertretung sein. Ohne einen solchen Sachgrund dürfen Beschäftigte höchstens zwei Jahre lang befristet beschäftigt werden. Innerhalb dieser drei Jahre kann das Arbeitsverhältnis bis zu dreimal verlängert werden, so die Arbeitskammer Bremen. Weitere Verlängerungen seien nur in Ausnahmen statthaft.

Befristung kann unwirksam werden

Übrigens: Eine Befristung kann im Laufe des Arbeitsverhältnisses auch unwirksam werden. Wenn eine sachgrundlose Befristung nicht mehr möglich ist und tatsächlich kein Grund vorliegt, gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das kann der Fall sein, wenn jemand als Vertretung eingestellt wurde, nun aber niemanden mehr vertritt. In einem solchen Fall können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der drei Wochen nach Ende des befristeten Arbeitsvertrags eine Entfristungsklage erheben.