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Am 27.06.2023 von Emil Löxkes
Verbraucherinnen und Verbraucher wollen – und sollen – wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich deshalb für verpflichtende Herkunftsangaben bei weiteren Lebensmitteln ein. Bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch geht das BMEL mit verpflichtenden Herkunftsangaben bereits national voran. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine umfassende Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln zum Ziel gesetzt. Neue Herkunftsangaben sollen verpflichtend und vorzugsweise einheitlich innerhalb der EU gelten.
Kabinett billigt Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch
Neben der Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene hat BMEL einen Verordnungsentwurf vorgelegt, in dem die geltenden EU-Regeln für vorverpacktes Fleisch auch auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet werden. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt.
Das Bundeskabinett hat den Verordnungsentwurf Ende Mai 2023 gebilligt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats.