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Am 29.08.2023 von Emil Löxkes
Im Juli 2021 sind in Deutschland durch die Novelle des Verpackungsgesetzes (im
Folgenden VerpackG) fristgerecht die Vorgaben der EU-Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie
(EWKRL, im Folgenden Richtlinie) für bestimmte Take-away-Lebensmittelverpackungen aus
Kunststoff in Kraft getreten, unter anderem zu Mehrwegalternativen (§§ 33-34 VerpackG)
und zu Sensibilisierungsmaßnahmen (§ 14 Abs. 3 VerpackG). Außerdem werden ab 2024 die
Kosten für die Beseitigung u. a. von bestimmten Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackun-
gen sowie Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt (sowie Einweg-Kunststoff-
Getränkebehältern und -bechern) im öffentlichen Raum auf die Hersteller bzw. Inverkehr-
bringer überwälzt (Einwegkunststofffondsgesetz, im Folgenden EWKFondsG).Vor diesem Hintergrund gibt es Unsicherheit darüber, welche Lebensmittelverpackungen ausKunststoff von den Vorgaben erfasst werden.
Quelle: Bundesverband der Systemgastronomie e. V.