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Immer mehr Lebensmittel mit Ethylenoxid belastet

Am 01.03.2022 von Emil Löxkes

Seit Mitte 2020 werden immer wieder Belastungen von verschiedenen Lebensmitteln durch Ethylenoxid und seinem Reaktionsprodukt 2-Chlorethanol nachgewiesen. Immer mehr Lebensmittel sind betroffen, z.B. Fertiggerichte, Sesamprodukte, Gewürze. Viele belastete Produkte werden zurückgerufen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ethylenoxid und 2-Chlorethanol wurde in Sesam, in verschiedenen Zusatzstoffen wie Johannisbrotkernmehl (E 410), in Nahrungsergänzungsmitteln und auch in Instant-Asianudeln nachgewiesen. Aber auch andere Produkte und zusammengesetzte Lebensmittel können betroffen sein.
  • Ethylenoxid ist ein Pflanzenschutz- und Begasungsmittel und wird zur Bekämpfung von Bakterien und Pilzen eingesetzt. Es kann das Erbgut verändern, Krebs erzeugen und ist in der Lebensmittelproduktion in Europa verboten.
  • Hersteller, Behörden und Politik sind aufgerufen, wirksame und einheitliche Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Produkte erst gar nicht erst auf den Markt Worum geht es?

Seit Herbst 2020 gibt es immer wieder Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die mit dem in Europa verbotenen Pestizid Ethylenoxid belastet sind. Inzwischen gibt es an die 700 Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF). Dabei beschränken sich die Meldungen nicht mehr nur auf Sesam und sesamhaltige Lebensmittel. Mittlerweile machen Zusatzstoffe, wie etwa Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E412) oder Calciumcarbonat (E 170), die unter anderem für die Herstellung von Speiseeis, Fertigmahlzeiten, Milchgetränke, Marmeladen und Joghurts verwendet werden können, einen Großteil der Meldungen aus. Auch Nahrungsergänzungsmittel, Paniermehl, Gewürzpulver und Pflanzenextrakte (z.B. Moringa) sind betroffen. In bio-zertifizierten Produkten wurden ebenfalls Ethylenoxid oder 2-Chlorethanol nachgewiesen.

Aktuell ist nicht abzuschätzen, welche weiteren Produktgruppen künftig noch betroffen sein können und wie hoch die daraus resultierende Belastung tatsächlich ist.

Was ist Ethylenoxid und wie wirkt es?

Ethylenoxid ist ein Pflanzenschutz- und Begasungsmittel und dient zur Bekämpfung von Schimmelpilzen und Bakterien in Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten. Aufgrund seines Erbguts verändernden und Krebs erzeugenden Wirkung ist Ethylenoxid jedoch für die Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union schon seit 1991 verboten.

In Drittländern wie Indien, Türkei, China oder auch den USA und Kanada ist Ethylenoxid nicht verboten und wird weiterhin eingesetzt. Ob Lebensmittel selbst damit behandelt werden oder durch den Transport z.B. in – vorher mit Ethylenoxid desinfizierten – Containern kontaminiert werden, ist mitunter schwer nachzuvollziehen.

Ethylenoxid und sein Reaktionsprodukt 2-Chlorethanol werden in der EU also entweder als Kontaminanten (Verunreinigungen) oder als Rückstände bewertet. Von Verunreinigungen ist die Rede, wenn Ethylenoxid/2-Chlorethanol unabsichtlich an das selbst unbehandelte Produkt gelangt ist, z.B. durch eine behandelte Verpackung oder einen behandelten Container. Wenn das Lebensmittel aber aktiv und absichtlich mit Ethylenoxid behandelt wurde, spricht man von einem Rückstand.

Das hat verschiedene Konsequenzen: Wenn ein Lebensmittel mit einem Erbgut verändernden und Krebs erzeugenden Stoff wie Ethylenoxid kontaminiert ist, darf dieser Stoff weder im Lebensmittel zu finden sein noch dieses Lebensmittel auf den Markt gelangen. Wenn Ethylenoxid aktiv zur Pflanzenbehandlung angewendet wurde, dürfen die Pestizid-Rückstände analytisch nicht nachweisbar sein. Das heißt, sie müssen unter bestimmten festgelegten Grenzen der Nachweisbarkeit liegen. Werden diese überschritten, darf das Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden.

Darüber hinaus hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Aufnahmemenge geringer Besorgnis für Ethylenoxid mit 0,037 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt. Überschreiten Lebensmittelprodukte diesen Wert, sind sie nicht sicher und müssen – falls sie sich bereits auf dem Markt befinden – zurückgerufen werden.

Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen?

Für Sesam aus Drittstaaten reagierte die EU: Seit dem 26.10.2020 darf Sesam aus Indien nur importiert werden, wenn ein Analysezertifikat bestätigt, dass die Höchstmengen für Ethylenoxid nicht überschritten werden. Zusätzlich überprüft die EU 50 % aller Sesamimporte aus dem Land. Daraufhin reagierten auch Hersteller, intensivierten ihre Eigenkontrollen und es kam zu zahlreichen Rückrufen. Seit Oktober 2021 sollen außerdem Importe von Okra-Schoten aus Indien verstärkt auf Pestizidrückstände untersucht werden. Auf dem Portal lebensmittelwarnung.de können Sie sich über alle amtlich zurückgerufenen Lebensmittel informieren. Darüber hinaus gab es auch zahlreiche stille Rücknahme der Hersteller.

Ethylenoxid in der Medizin

Ethylenoxid wird auch zur Desinfektion von Medizinprodukten genutzt. Dabei schreibt die Norm DIN EN ISO 10993-7 niedrige Grenzwerte für Rückstände vor, basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW