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Am 29.01.2024 von Emil Löxkes
Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Unterschied zur Einzelbewertung ist der geldwerte Vorteil nicht auf den einzelnen Abgabeort bezogen festzustellen, sondern wird mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt. Der Bundesrat hat der SvEV am 24.11.2023 zugestimmt.
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Sachbezüge 2024: Die Werte
Im Jahr 2024 beträgt der Monatswert für Verpflegung 313 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wurde auf 278 Euro festgelegt.
Sachbezugswerte 2024: Verbraucherpreisindex maßgeblich
Für die Sachbezüge 2024 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 maßgeblich.
Sachbezug Verpflegung 2024
Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2024 auf 313 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 10,43 Euro.
Sachbezug Unterkunft 2024
Ab 1.1.2024 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 278 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Unterschied zur Einzelbewertung ist der geldwerte Vorteil nicht auf den einzelnen Abgabeort bezogen festzustellen, sondern wird mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt. Der Bundesrat hat der SvEV am 24.11.2023 zugestimmt.
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Sachbezüge 2024: Die Werte
Im Jahr 2024 beträgt der Monatswert für Verpflegung 313 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wurde auf 278 Euro festgelegt.
Sachbezugswerte 2024: Verbraucherpreisindex maßgeblich
Für die Sachbezüge 2024 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 maßgeblich.
Sachbezug Verpflegung 2024
Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2024 auf 313 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
• für ein Frühstück 2,17 Euro
• für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro
je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 10,43 Euro.
Sachbezug Unterkunft 2024
Ab 1.1.2024 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 278 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2024 9,27 Euro.
Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung 2024
Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Der Bundesrat hat der Verordnung am 24.11.2023 zustimmen.
Neue Sachbezugswerte sind ab 1. Januar anzusetzen
Die Sachbezugswerte sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres zu berücksichtigen. Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Sachbezugswerte 2024 (nebst Quelle): Tabelle
https://www.haufe.de/download/.... Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2024 9,27 Euro.
Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung 2024
Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Der Bundesrat hat der Verordnung am 24.11.2023 zustimmen.
Neue Sachbezugswerte sind ab 1. Januar anzusetzen
Die Sachbezugswerte sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres zu berücksichtigen. Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Sachbezugswerte 2024 (nebst Quelle): Tabelle