Privatsphäre und Cookies

Diese Website benutzt Cookies, um zu funktionieren und um Ihren Besuch zu optimieren. Bitte wählen Sie, welche Cookie-Arten aktiviert werden sollen:
Datenschutzerklärung

Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2024 – möglicher Abgleich

Am 08.03.2024 von Emil Löxkes

Laut Gesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zahlreiche Gesetzes- oder Verordnungstexte im Betrieb auszuhängen, damit sich Beschäftigte ohne großen Aufwand über ihre Rechte und Pflichten informieren können. Wichtig ist, dass der Aushang stets aktuell ist. Was sind die aushangpflichtigen Gesetze 2024?

Auch 2024 müssen Unternehmen überprüfen, ob sich Gesetze oder Verordnungen geändert haben. Denn: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Schutzvorschriften zugunsten von Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen am Arbeitsplatz auszuhängen - und das zwingend in der aktuell gültigen Fassung. Beschäftigte sollen sich auf diese Weise ohne großen Aufwand über geltende Arbeitsschutzrechte und Pflichten informieren können.

Wird die Aushangpflicht missachtet, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hat Folgen für den Arbeitgeber und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Arbeitnehmer sollen durch Aushänge im Betrieb über ihre Rechte informiert werden. Der Zugang zur verständlichen Dokumentation der jeweiligen Vorschriften und die Einsicht dieser sind unerlässlich. Die aushangpflichtigen Gesetze können je nach Branche des Betriebes für das einzelne Unternehmen relevant sein. Dies gilt es im Einzelnen sorgfältig zu überprüfen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, neben den vorgeschriebenen Aushängen, freiwillige Aushänge vorzunehmen. Ziel der Aushangpflicht ist es, den Arbeitnehmern einen Überblick über die ihn betreffenden Gesetze, Verordnungen sowie sonstigen Regelungen zu ermöglichen. Der Aushang kann am sogenannten "Schwarzen Brett" erfolgen oder durch eine für jeden Mitarbeiter erreichbare elektronische Fassung im Intranet.

Eine Verletzung der Aushangpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.

Sie können sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.

Folgendes sollten Sie beachten:

  • Alle Mitarbeiter müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können
  • Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein

Folgend eine inhaltliche Auflistung der Aushangpflichtigen Gesetze:

  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Tarifvertrag (TVG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Ladenschlussgesetz (LSchlG)
  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Nichtraucherschutz (NRSG)

Quelle und weiterlesen: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/aktuelle-aushangpflichtige-gesetze-fuer-arbeitgeber_76_612212.html

Alle aktuellen Gesetzestexte können kostenlos unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.