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Was ist lebensmittelwarnung.de?

Am 16.05.2024 von Emil Löxkes

Erneute Erläuterung zum Portal auf vielfachen Wunsch

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung.de zentral über Rückrufe von Unternehmen und Warnungen von Behörden zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Mitteln zum Tätowieren und Bedarfsgegenständen in Deutschland informieren. Diese betreffen Produkte, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden.

Das Wichtigste zu lebensmittelwarnung.de auf einen Blick

Produkte wie Lebensmittel, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren und Bedarfsgegenstände, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Sie sind dann nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. 

Das Portal umfasst Meldungen zu Produkten der Kategorien Lebensmittel, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren und Bedarfsgegenstände. Doch was bedeutet das genau? 

Erkennt der Unternehmer z. B. durch Eigenkontrollen, dass ein von ihm hergestelltes Produkt den Anforderungen der Sicherheit nicht entspricht, so leitet er unverzüglich Verfahren ein, um das betreffende Produkt vom Markt zunehmen - die sogenannte Rücknahme. 
Wenn aber das Produkt die Verbraucher bereits erreicht haben könnte, informiert der Unternehmer die Verbraucher effektiv über die Rücknahme und ruft das betroffene Produkt zurück – der sogenannte Rückruf. Für den öffentlichen Rückruf eines gesundheitsgefährdenden Produkts ist in erster Linie der Unternehmer selbst verantwortlich. 

In beiden Fällen unterrichtet das Unternehmen seine zuständige Behörde vor Ort (Sitz des Unternehmens). Erste Ansprechpartner für Lebensmittelunternehmen sind die Lebensmittelüberwachungsämter der unteren Verwaltungsbehörden (Bezirke, Landratsämter, kreisfreie Städte). 
Da Unternehmen nicht selbst Warnungen auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen können, leitet die Behörde vor Ort die Information zum Rückruf je nach landeseigenen Verwaltungsaufbau an die Oberen bzw. Obersten Landesbehörden (Landesministerien, Senatsverwaltungen oder Landesämter) weiter, welche dann die Einstellung und das Veröffentlichen der Meldung auf lebensmittelwarnung.de einleiten. 
Auch wenn das Produkt grenzüberschreitend vermarktet wurde, müssen die Verbraucher informiert werden. Der Unternehmer muss daher alle Empfänger der betroffenen Ware informieren. Damit die zuständigen Behörden im Ausland sicherstellen können, dass der öffentliche Rückruf dort ordnungsgemäß abläuft, wird das Europäische Schnellwarnsystem RASFF aktiviert. 

Quelle: https://www.bvl.bund.de/DE/Aufgaben/07_Lebensmittelwarnungen/LMwarnungen_node.html