Am 19.02.2025 von Emil Löxkes
Immer mehr Insekten werden als Lebensmittel zugelassen, etwa der gelbe Mehlwurm, die Europäische Wanderheuschrecke, die Hausgrille und der Buffalowurm. Sie dürfen auch anderen Produkten wie Backwaren, Nudeln und Fleischersatzprodukten zugesetzt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen zugelassen werden.
- Der gelbe Mehlwurm, die europäische Wanderheuschrecke und die Hausgrille haben in den letzten Jahren die Zulassung erhalten. Seit Anfang 2023 trifft das auch auf den Buffalowurm zu.
- Für die tropische Hausgrille, die Honigbienendrohnenbrut und die Larve der schwarzen Soldatenfliege gilt weiterhin eine Übergangsregelung.
- Beim Verzehr von Insekten können allergische Reaktionen auftreten. Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet werden
Quelle und weiterlesen unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/insekten-als-lebensmittel-diese-sind-zugelassen-60446