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Aktuelle Gesetzesänderung bei Pestizidrückständen in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln

Am 12.04.2025 von Emil Löxkes in Aus der Praxis für die Praxis

Die Europäische Union senkte mit der Verordnung (EU) 2025/158 beim Insektizid Acetamiprid die Rückstandshöchstgehalte von 38 pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen. Ursache war die Absenkung der empfohlenen toxikologischen Referenzwerte (ADI/ARfD) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Verordnung gilt nach einer Übergangszeit von 6 Monaten ab dem 19. August 2025.

Quelle: www.bvl.bund.de