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Am 04.07.2025 von Emil Löxkes
Unter Rückständen werden Reste von Stoffen verstanden, die bewusst und zielgerichtet zur Produktion pflanzlicher oder tierischer Lebensmittel eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Pflanzenschutzmittel oder Tierarzneimittel
Die entsprechenden Wirkstoffe und Mittel müssen vor ihrer Verwendung zugelassen werden, das heißt, die jeweilige Anwendung bei der Pflanze oder beim Tier muss erlaubt sein. Werden diese Stoffe oder deren Umwandlungsprodukte nach der Anwendung und einer vorgeschriebenen Wartezeit nicht vollständig abgebaut, können sie als Rückstände im Lebensmittel auftreten.
Die Höhe von Pflanzenschutzmittel- und Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln bewegt sich in der Regel im µg/kg bis mg/kg-Bereich (1 µg = 0,001 mg; 1 mg = 0,001 g). Rückstände aus zugelassenen Anwendungen sind in Lebensmitteln in gewissen Grenzen (Rückstandshöchstgehalt) erlaubt. Rückstandshöchstgehalte werden so festgelegt, dass die Mittel nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und die Rückstände für den Verbraucher sicher sind.
Pflanzenschutzmittelrückstände
Pflanzenschutzmittel dienen insbesondere dem Schutz von Kulturpflanzen vor Schaderregern und zur Sicherung des Ernteertrages in der Landwirtschaft. Bekämpft werden beispielsweise Schadinsekten (Insektizide), Schimmelpilze (Fungizide) und Unkräuter (Herbizide). Ziel ist die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte von hoher Qualität und großer Vielfalt zu akzeptablen Preisen. Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gilt das notwendige Maß, das heißt, so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Auch im Bio-Anbau dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, allerdings steht dort nur ein kleineres Spektrum an Wirkstoffen zur Verfügung. Ein gänzlicher Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann neben einem geringeren Ertrag auch eine schlechtere Qualität der Erzeugnisse zur Folge haben.
Bevor Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, muss zunächst der entsprechende Wirkstoff auf EU-Ebene zugelassen werden. Hierzu müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht und von den Behörden geprüft werden. Nach Genehmigung des Wirkstoffs können Anträge auf Zulassung von Mitteln mit diesem Wirkstoff eingereicht werden. Die Zulassung der Mittel erfolgt auf nationaler Ebene. Zulassungsbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Zulassung eines Mittels beschränkt sich zumeist auf bestimmte Anwendungen (z.B. nur Kernobst oder nur Äpfel) und ist in der Regel mit Auflagen verknüpft. Damit soll der Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln für den Landwirt, den Verbraucher und die Umwelt besser Rechnung getragen werden.
Quelle und weiterlesen unter: https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/sicherheit/rueckstaende