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Am 04.05.2026 von Emil Löxkes
Die Verordnung (EU) 2025/40 (EU-Verpackungsverordnung - PPWR) ist im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie bringt weitreichende Veränderungen und neue Anforderungen für Verpackungen und Lieferketten mit sich - von der technischen Dokumentation über Konformitätserklärungen bis hin zu umfangreichen Regelungen für Nachhaltigkeit und Recycling. Die Verordnung gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die DIHK hat ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 330 KB) zu den wesentlichen Akteuren und Pflichten erstellt.
Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging und Packaging Waste Regulation, PPWR) bildet den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. In Deutschland wird die Umsetzung der Vorgaben bis zum Ablaufen der Übergangsfristen noch durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt.
Von den Regelungen besonders betroffen sind
Unternehmen müssen mit unterschiedlichen Übergangsfristen künftig besonders folgende Punkte beachten:
Quelle und weiterlesen unter: DIHK.de